Unsere Leistungen

Im Rahmen der Zusätzlichen Betreuungsleistungen oder erweiterten Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI sind folgende Leistungen erstattungsfähig bzw. abrechenbar:

  • Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „sichere“ Auszeit zu ermöglichen
  • Unterstützung bei sinnvoller Beschäftigung, wie z. B. gemeinsames Lesen, Gesellschaftsspiele, gemeinsames Betrachten von Fotos, gemeinsames kochen oder backen etc.
  • Mobilisation in Begleitung, wie z. B. Spazierengehen, Gehübungen mit Rollator oder anderen Gehhilfen, Bewegungsübungen (jedoch nicht als Ersatz für Physiotherapie!)
  • Begleitung bei Unternehmungen zu Fuß, wie z. B. Arztbesuch, Behördenbesuch, Einkäufen und Apothekengang
  • Regelmäßige Besuche unseres Besuchsdienstes (z.B. wöchentlich individuell vereinbar)


Hauswirtschaftliche Leistungen

Uns liegt es am Herzen, dass Sie auch im Alter in vertrauter Umgebung wohnen können. Wir unterstützen und fördern Sie bei Ihren Alltags-Aktivitäten, damit Ihnen Ihre Lebensqualität erhalten bleibt. Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns – wir sind für Sie da!

Die häusliche Versorgung umfasst alle hauswirtschaftlichen Hilfsleistungen im Umfeld des Pflegebedürftigen. Wir unterstützen Sie bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens – von der Reinigung Ihrer Wohnung über Waschen und Bügeln bis hin zum Einkauf und der Zubereitung kleinerer Mahlzeiten.

Unser Pflege-Team greift Ihnen gerne unter die Arme und bietet Ihnen sämtliche hauswirtschaftliche Leistungen. Hochwertige Pflege mit Herz und Verstand – lernen Sie unseren Service kennen und informieren Sie sich zu unserem Angebot!

Zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI

Ab dem 01.01.2015 stehen diese Leistungen allen Pflegeversicherten, die eine Pflegestufe haben zur Verfügung.
Bei Einstufung in die Pflegeversicherung hat jeder Versicherte einen Anspruch auf monatlich 125 €

Aber: Dieser Betrag wird nicht ausgezahlt! => Bis zu dieser Höchstsumme werden sogenannte niederschwellige Leistungen (Erklärung s.u.), die bei einem zugelassenen Pflegedienst abgerufen werden, von Ihrer Pflegekasse bezahlt.